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Insolvenzrecht und Restrukturierungen

Bereits eine kurzfristige vorübergehende Zahlungsstockung kann dazu führen, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens seitens eines Vertragspartners gestellt wird. Ist die Eröffnung und die damit verbundene Veröffentlichung eines Insolvenzverfahrens jedoch erst einmal erfolgt, so kann dies für ein Unternehmen selbst dann zu unerwarteten und irreparablen Schäden führen, wenn später alle Verbindlichkeiten geregelt werden können. In dieser Situation, in der rasches Handeln gefragt ist, unterstützen wir unsere Mandanten durch kompetente Beratung, um die Eröffnung eines allfälligen Insolvenzverfahrens schon im Vorfeld abzuwehren.

Ist ein Vertragspartner jedoch zahlungsunfähig und wird ein Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet, so führt ein derartiges Verfahren nur in den seltensten Fällen zu einer vollständigen Befriedigung sämtlicher Forderungen. Nur allzu oft müssen sich Gläubiger sowohl im Insolvenz- als auch im Sanierungsverfahren mit einer weitaus geringeren Quote begnügen. Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten vor allem dann, wenn es darum geht, ihre Rechte in einem laufenden Verfahren zu wahren, etwaige Aus- und Absonderungsrechte geltend zu machen oder vorgebliche Ansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.

Unsere Ansprechpartner

Mag. Silva Palzer
+43 1 51620 125
silva.palzer@eversheds-sutherland.at